Verbesserte Förderung von Wärme- und Kältenetzen (KWKK)
Am 19.07.2012 trat das neue KWK-Gesetz in Kraft
Die Bedingungen für eine wirtschaftliche Einbindung unserer Anlagen zur dezentralen Wärmeversorgung haben sich durch neue Förderbedingungen für die anrechenbaren Investitionskosten verbessert. Das neue KWK-Gesetz hat für den Bau von Fern- und Nahwärmenetzen die Unterstützung erhöht, sofern die Wärme zu mindestens 60% aus KWK-Anlagen stammt und die Inbetriebnahme der Netze nach dem 31.12.2011 erfolgte. Bis zu 40% der notwendigen Investition können dann gefördert werden.
Ausführliche Hinweise gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem "Merkblatt Wärme- und Kältenetze", das am 08. August 2012 veröffentlicht wurde