Steuerliche Entlastung der Land- und Forstwirtschaft für »Agrardiesel« geklärt
Biodiesel und Pflanzenöl bleiben in der Agrarförderung
Die Verunsicherungen über die künftige Entlastung beim Biodiesel- und Pflanzenöleinsatz als Stützfeuerung in KWK-Anlagen mit Zündstrahlmotoren sind beendet.
Der Entlastungsbetrag für reinen Biodiesel beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2012 185,96 Euro je 1.000 Liter. Der Entlastungsbetrag für Pflanzenöl beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2012 184,55 Euro je 1.000 Liter.
Die Antragstellung für die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist ab sofort bis 30. September 2012 möglich: