Keine Trendumkehr in der Bioenergie-Branche
Für die Neuanlagen griff ein Gebotshöchstwert von 14,88 Cent/kWh, der bei den vier erfolgreichen Anlagen mit mittleren 14,81 Cent knapp unterschritten wurde. Bestandsanlagen erhielten im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh, bei einer Gebotshöchstgrenze von 16,9 Cent/kWh.
Mit geringer Beteiligung und relativ niedrigen Zuschlägen ist im September die erste Bioenergie-Ausschreibung in Deutschland zu Ende gegangen. Am 18.9.2017 wurden von der Bundesnetzagentur 27,6 MW zugeschlagen, die sich auf 24 Bieter verteilen. Ausgeschrieben waren 122 MW. Damit blieb ein Großteil des Ausschreibungsvolumens ungenutzt. In der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) waren erstmals Bioenergie-Ausschreibungen für einen Ausbaupfad von 150 Megawatt (MW) eingeführt worden. Beworben hatten sich nun 33 Bieter, von denen neun wegen Stolpersteinen bei Antragsformalitäten oder Fristen aber aus dem Raster fielen. Dies zeigt, dass der Übergang auf die neue Vergütungspolitik kein nahtloser ist.
Das diesmal nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf die nächste Runde aufgeschlagen, die für September 2018 geplant ist.