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Anhebung der Einspeisevergütungen für Biogas in Frankreich

Quelle: Thibaut Chapron, Referent erneuerbare Energien

Im Rahmen der Vorstellung des Landwirtschaftsförderprogramms der französischen Regierung am 23. Juli 2015, hat die französische Ministerin für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Energie, Ségolène Royal, eine Änderung der Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Biogasanlagen mittels Ministerialerlass angekündigt.

Betroffen von den Änderungen sind bestehende und zukünftige Biogasanlagen.

Im Sommer wurden zwei Entwürfe für Tariferlasse erarbeitet, die einerseits für bestehende Anlagen aller Größenklassen und andererseits für neue Anlagen gelten werden. Die Texte wurden noch nicht veröffentlicht.

Der Text für bestehende Anlagen sieht folgende Erhöhung der Einspeisevergütung für den Strom aus KWK vor: Leistung ≤ 80 kW, Basistarif: 18 Ct./kWh und Leistung ≥ 300kW, Basistarif 16,5 Ct./kWh. Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt. Eine Gülle-Prämie zwischen 0 und 4 Ct./kWh könnte diese Einspeisevergütungen ergänzen.

Neben der Anhebung der Vergütungsdauer von 15 auf 20 Jahre plant der Entwurf die Abschaffung der Energieeffizienzprämie.

Bestehende Anlagen können ab Veröffentlichung des neuen Tariferlasses auf Anfrage von diesem profitieren oder unter der ehemaligen Tarifstruktur bleiben.

Für neue Anlagen mit einer Leistung von unter 500 kW würden die Einspeisevergütungen folgendermaßen erhöht: Leistung ≤ 80 kW, Basistarif: 17,5 Ct./kWh und Leistung = 500kW, Basistarif 15 Ct./kWh. Zwischenwerte werden durch lineare Interpolation ermittelt. Eine Gülle-Prämie zwischen 0 und 5 Ct./kWh könnte diese Einspeisevergütungen ergänzen. Der Tariferlass für diese Anlagen soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Ab 2016 soll die Direktvermarktung für Biogasanlagen zwischen 500 kW und 1 MW Pflicht werden. Höhere Leistungen sollen über Ausschreibungsverfahren zugeteilt werden.