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Biogas-/Biomethanmarkt & EEG-Novelle 2016

Aktueller Stand Gesetzentwurf - Herausforderungen an die Marktakteure

150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen und Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019.

Von 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben.

In den Augen des Biogasrats ist der Kabinettsbeschluss ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Anpassung des Ausbaupfades in den kommenden drei Jahren von 100 MW brutto auf 150 MW brutto und 200 MW brutto von 2020 bis 2022 bewertet der Verband als erstes vorsichtiges Signal, der erneuerbaren Stromerzeugung aus Biomasse wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben. „Einen Ausbau wird es allerdings nur dann geben, wenn der vom BMWi festgelegte Gebotshöchstwert von 14,88 Cent pro Kilowattstunde für Biomasseausschreibungen im EEG 2016 fällt“, sagte Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. „Wir fordern den Gebotshöchstpreis für die Ausschreibungsrunden wettbewerblich zu ermitteln, das heißt, orientiert an der wirtschaftlichen Realität von Bioenergieprojekten.“

Auch unter den neuen Ausbauzielen sei die Branche faktisch von einem Rückbau bedroht, ohne eine Anpassung des Gebotshöchstpreises sei der Ausbaupfad jedoch nicht mehr als reine Theorie, die sich nicht mit Leben füllen werde, fürchtet der Verband.

Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet.